AGB´s

AGB der siebendreizehn, Magdalena Adam u. Julia Keller GbR für die Erbringung von Leistungen und Werken (Stand 07/2019)


1. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich


1.1.  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB Lieferung) gelten für alle der siebendreizehn, Magdalena Adam u. Julia Keller GbR („Wir / Agentur“) erteilten Aufträge für  Leistungen und Werke.


1.2. Wir erbringen unsere Leistungen und Werke ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die Agentur sie schriftlich anerkannt hat.



2. Urheberrechtliche Nutzungsrechte, Eigenwerbung, Leistungsschutzrechte

2.1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, dürfen unsere Leistungen, Werke und Arbeiten nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von  der Agentur gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Agentur. In keinem Fall sind wir, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wird, zur Übergabe von Quellcode oder offenen Layout-Dateien verpflichtet.

2.2. Alle unsere Arbeiten (Entwürfe und Werke, Software, Fotografien, Logos, Layouts, Skizzen, etc.) gelten im Verhältnis zum Auftraggeber auch dann als durch das Urheberrechtsgesetz geschützt, wenn die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Jede Nachahmung auch von Teilen unserer Arbeiten durch den Auftraggeber ist unzulässig.

2.3. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei uns. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.

2.4. Die Veröffentlichung unserer Arbeiten ist nur mit Agentur- und Urheberbenennung zulässig. Eine Verletzung dieser Verpflichtung berechtigt uns zum Schadensersatz in angemessener Höhe.

2.5. Wir dürfen die von uns entwickelten Werbemittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung auf unserer Internet-Website sowie auf der von uns zu Zwecken der entwickelten Werbemittel mit kleiner Schrift in angemessener Weise mit unserem Namenszug und/oder Logo kennzeichnen. Werden unsere Werke oder Arbeiten vom Auftraggeber über den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang hinaus ohne unsere Einwilligung genutzt, so wird eine angemessene Vergütung fällig.


3. Lieferfristen, Liefertermine

3.1. Lieferfristen und Termine sind grundsätzliche unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine schriftlich als fix vereinbart wurden.

3.2. Für Lieferverzögerungen die der unterlassenen und erforderlichen Mitwirkungspflicht des Auftraggebers geschuldet sind, übernehmen wir keine Haftung.

3.3. Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflichten oder kommt in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, den dadurch entstandenen Schaden einschließlich eventueller Mehraufwendungen beim Auftraggeber geltend zu machen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

3.4. Im Fall des Verzugs durch uns gelten die gesetzlichen Bestimmungen.



4. Vergütung, Zahlungsbedingung, Teilleistungen, Leistungsumfang

4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten fällig. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung 14 Tage netto ohne Abzug. Die Vergütung unserer Leistungen und Werke erfolgt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, grundsätzlich nach Zeitaufwand, der monatlich oder aufgabenbezogen nach Stunden in Rechnung gestellt wird.

4.2. Werden Arbeiten berechtigterweise in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig. Für Leistungen, die nicht abgeliefert, sondern erbracht werden, ist die Vergütung zum Zeitpunkt ihrer Erbringung fällig. Erfolgt vor der Ablieferung einer Arbeit oder der Leistungserbringung eine Abnahme, so ist die Vergütung bereits mit der Abnahme fällig.

4.3. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.

4.4. Auslagen und Nebenkosten sind gesondert zu erstatten. Gegen Nachweis trägt der Auftraggeber insbesondere sämtliche für die Durchführung des jeweiligen Auftrags angefallenen Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten, sowie technische Nebenkosten, insbesondere Produktions- und Vervielfältigungskosten, Hostinggebühren, Kosten für die Anfertigung von Modellen und Fotos sowie GEMA-Gebühren etc.

4.5. Externe rechtliche Prüfungen oder Markenrecherchen sind nur bei ausdrücklicher Vereinbarung Gegenstand unseres Angebots. Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, handelt es sich um gesondert zu beauftragende und zu bezahlende Zusatzleistungen.


5. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung


5.1. Die gelieferten Leistungen und Arbeiten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag unser Eigentum.

5.2. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung gegen unsere Ansprüche nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.



6. Briefing, Gestaltungsfreiheit, Zusatzleistungen

6.1. Basis unserer Tätigkeit bildet das Briefing durch den Auftraggeber. Wird das Briefing mündlich erteilt, übermitteln wir dem Auftraggeber unverzüglich ein Briefingprotokoll. Dieses Protokoll wird zur verbindlichen Arbeitsgrundlage und gilt als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Darin enthaltene Absprachen und Aufträge und der sonstige Inhalt werden verbindlich, wenn und soweit der Auftraggeber nicht binnen drei Werktagen schriftlich oder in Textform widerspricht.

6.2. Die Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der erstellten Arbeiten und erbrachten Leistungen wird von uns nicht geschuldet.

6.3. Geschuldet wird jeweils nur ein Entwurf sowie dessen einmalige Überarbeitung. Wünscht der Auftraggeber über die einmalige Vorlage und Überarbeitung eines Entwurfs hinaus weitere Änderungen oder die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, so handelt es sich um Zusatzleistungen, die nach Zeitaufwand zusätzlich berechnet werden.


7. Pflichten des Kunden und inhaltliche Haftung

7.1. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die für den Auftrag notwendigen Mitwirkungshandlungen durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen zum definierten Zeitpunkt und in benötigtem Umfang zur Verfügung stehen.

7.2. Sofern im Auftrag nicht anders definiert, stellt der Auftraggeber alle zur Erfüllung notwendigen Informationen und Materialien wie z.B. Bild, Texte o.ä. zur benötigten Zeit zur Verfügung. Greift der Auftraggeber hierfür auf Vorlagen o.ä. zurück, trägt er die Verantwortung für den
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit dieser Vorlagen. Wir werden den Auftraggeber auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern uns diese bei der Vorbereitung bekannt werden, leisten aber keine rechtliche oder steuerliche Beratung im Einzelfall.

7.3. Der Auftraggeber garantiert, dass er Inhaber des Rechtes ist, uns die erforderlichen Inhalte zur Vertragsdurchführung zu übermitteln. Das gilt auch für das Vorliegen erforderlicher Einwilligungen der Urheber und sonstiger Personen, die über Rechte an den Inhalten verfügen, sowie bei Bildern von urheberrechtlich geschützten Werken oder natürlichen Personen auch für die erforderliche Einwilligung dieser Urheber oder der abgebildeten Personen, bei Minderjährigen auch von deren Erziehungsberechtigten. Von Ansprüchen Dritter aus behaupteten Persönlichkeits-, Lizenz-, Schutz- oder Verwertungsrechten wird uns der Auftraggeber, nach unserer Wahl auch durch Geldzahlung, freihalten. Alle Ansprüche von Verwertungsgesellschaften gehen zu Lasten des Auftraggebers.

7.4. Sofern wir für die Umsetzung der Konzeption, Texte, Ton und/oder Bilder beauftragt wurden,  stehen wir im Rahmen des vereinbarten Haftungsmaßstabs dafür ein, dass diese Materialien für den vertraglichen Zweck genutzt werden können. Wir haften nicht für die rechtliche  Unbedenklichkeit bei dem Auftraggeber vorgelegten und von ihm freigegebenen Inhalten und Gestaltungen. Wir haften in keinem Fall für vom Auftraggeber stammende Sachaussagen über dessen Unternehmen, Produkte und Leistungen. Der letztlich umgesetzte Claim oder sonstige zur Veröffentlichung bestimmte Titel, Logos und Kennzeichnungen werden vom Auftraggeber in eigener und alleiniger Verantwortung festgelegt. Unsere Vorschläge sind Arbeitstitel; wir sind insofern zu keiner rechtlichen Prüfung hinsichtlich Schutzrechten Dritte (etwa Titel- oder
Markenrechten) verpflichtet.

7.5. Wenn nicht anders vereinbart, ist jede Medienleistung (z.B. Internetseiten, Mailings, Inhalte sonstiger Medien) schriftlich oder in Textform vom Auftraggeber freizugeben. Der Auftraggeber hat sich uns gegenüber bei einer zur Freigabe vorgelegten Leistung, auch bei abgrenzbaren Teilleistungen, wenn im Einzelfall keine Abnahmefrist oder kein bestimmter Abnahmetermin vereinbart ist, innerhalb von drei Werktagen zu erklären, wenn inhaltliche  Änderungen gewünscht werden, anderenfalls gilt eine Freigabe als erteilt. Das gilt auch, wenn der Auftraggeber unsere Leistung ohne Rüge mit Außenwirkung verwendet. 



8. Fremdleistungen, Unterauftragnehmer, Beauftragung Dritter

8.1. Wir sind berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und  für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns entsprechende Vollmachten zu erteilen.

8.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen in unserem Namen und für unsere  Rechnung abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, uns im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

8.3. Wir haben das Recht, zur Erbringung unserer Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unterauftragnehmer und freie Mitarbeiter einzuschalten.


9. Media-Planung und -Durchführung

9.1. Werden wir als Mediaagentur für den Einkauf von Medialeistungen zur Schaltung von Werbemaßnahmen in Medien oder Portalen wie z.B. Facebook, Instagram, Zeitungen o.ä., beauftragt, so buchen wir im eigenen Namen und für eigene Rechnung – sofern nicht anders vereinbart – unter Angabe des Auftraggebers im Rahmen des definierten Budgets und  platzieren die Werbung nach dem zwischen beiden Parteien abgestimmten Mediaplan oder  sofern ein solcher nicht verabschiedet ist, nach eigenem Ermessen und Berücksichtigung der  Interessen des Auftraggebers. Wir verkaufen die gebuchten Medienleistungen dem Auftraggeber nach Maßgabe der dortigen allgemeinen Preisliste, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

9.2. Der Auftraggeber stellt uns die für eine Werbeschaltung/Online-Integration auf Medien oder Portalen vorgesehenen Werbemittel vollständig und den vertraglichen Vereinbarungen entsprechend und für die vereinbarte Schaltung tauglich zur Verfügung. Die jeweiligen Zieladressen der Links, sind ebenfalls mit anzugeben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, etwaig von ihm verlinkte Inhalte während der Vertragslaufzeit vorzuhalten. Bei verspäteter  Anlieferung, nachträglicher Änderung oder fernmündlich übermittelten Korrekturen besteht keine Gewähr für eine ordnungsgemäße Veröffentlichung des Eintrags. Das gilt auch, wenn sich Mängel an der Vorlage erst bei der Veröffentlichung zeigen. Als Mediaagentur haften wir nicht für die rechtliche Zulässigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Inhalte; der Auftraggeber wird uns insoweit von Ansprüchen Dritter freistellen. Klarstellend wird  festgehalten, dass wir berechtigt sind, jedoch nicht verpflichtet, eine inhaltliche oder technische Prüfung vorzunehmen. Wir werden den Auftraggeber dann auf ein erkennbares Risiko hinweisen.

9.3. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgen wir nach bestem Wissen und  Gewissen auf Basis der uns zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Tools. Einen bestimmten werblichen Erfolg schulden wir dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

9.4. Wir sind verpflichtet, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiter zu geben.

9.5. Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht. 


10. Freigabe, Produktionsüberwachung

10.1. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

10.2. Die Produktion wird von uns nur auf Basis einer gesonderten Vereinbarung überwacht. Sofern eine solche Vereinbarung besteht, sind wir auf Grund dessen ermächtigt, notwendige Entscheidungen zu treffen und Anweisungen zu erteilen.


11. Haftung, Gewährleistung

11.1. Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mangelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.

11.2. Des Weiteren haften wir für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie im Falle einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflicht). Die Haftung ist in diesen Fällen jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11.3. Im Übrigen ist jede vertragliche und außervertragliche Haftung von uns ausgeschlossen.

11.4. Insbesondere dann, wenn wir den Auftraggeber vor Durchführung einer Werbemaßnahme auf damit verbundene rechtliche Risiken hingewiesen haben und der Auftraggeber trotz dieser Bedenken auf einer unveränderten Durchführung der Werbemaßnahme besteht, haften wir nicht für daraus entstehende Schäden. Darüber hinaus stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.

11.5. Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihr gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.

11.6. Bei Schaltaufträgen/Medialeistungen haften wir nicht für mangelhafte Leistung der Medien Plattformen (Werbeträger). Wir werden in diesen Fällen aber die Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche an den Auftraggeber abtreten.


12. Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

12.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller aus der Zusammenarbeit ergebenden Informationen und Kenntnisse. Dieses gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.

12.2. Mitarbeiter oder Dritte sind, soweit sie hierzu nicht bereits aufgrund ihres Arbeitsvertrages oder Auftrages angehalten sind, strengstens zur Geheimhaltung zu verpflichten.


13. Salvatorische Klausel

13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder eines auf dieser Basis abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen sowie des Vertrages im Ganzen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen betroffen sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle sonstiger Vertragsbestimmungen gilt anstelle jeder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche durchführbare und wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.


14. Gerichtsstand, anwendbares Recht

14.1. Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich München.

14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.